Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hardware und Software
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der euroNAS GmbH
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen euroNAS GmbH und dem Kunden gelten die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen
des Käufers erkennen wir nicht an, auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen
die Bestellung vorbehaltlos ausführen. Aktueller Stand: siehe Internet unter www.euronas.de oder auf Anfrage.
Zusätzlich gelten die den Produkten beigefügten Lizenzbedingungen des Herstellers. Produktnamen und Logos sind
Eigentum des jeweiligen Herstellers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht verwendet werden. Produktabbildungen
sind Beispielabbildungen und können von den tatsächlich gelieferten Produkten abweichen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.2 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich Geräte sowie Produktbeschreibungen sind freibleibend.
Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Im Hinblick auf die laufende technische Weiterentwicklung
und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Konstruktions- und Ausführungsänderungen vor. Dies gilt
auch für Änderungen, die der Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit dienen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der euroNAS GmbH sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist das Datum
des Zahlungseingangs bei euroNAS. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die euroNAS GmbH berechtigt, weitere
Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die euroNAS GmbH berechtigt,
Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
euroNAS GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Die Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von euroNAS GmbH
genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, sofern nicht ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich
als verbindlich vereinbart wurde. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen der
Bestellung oder treten sonstige Umstände ein, die euroNAS GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich
machen, ohne dass euroNAS GmbH dies zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
Wird euroNAS GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung etwa durch Beschaffungs-, Herstellungs- oder
Lieferstörungen bei ihr oder ihren Zulieferern gehindert, gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze
mit der Maßgabe, dass der Kunde frühestens einen Monat nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins
eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Wird die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich
durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere, nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von
euroNAS GmbH nicht zu vertretende Umstände verursacht, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Der Kunde
kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er euroNAS GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist
setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn euroNAS GmbH innerhalb der Nachfrist den Vertrag nicht erfüllt.
Wird die Erfüllung des Vertrages aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, wird euroNAS GmbH von
ihrer Lieferverpflichtung frei.
Die Kosten für Versand und Transportversicherung trägt in jedem Fall der Kunde; die Wahl des Versandweges und der
Versandart bleibt euroNAS GmbH überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ankunft zu prüfen
und euroNAS GmbH sichtbare Transportschäden sowie etwaige Beschädigungen der Verpackung schriftlich mitzuteilen.
Gleiches gilt für verdeckte Schäden nach deren Entdeckung. Verliert euroNAS GmbH aufgrund nicht ordnungsgemäßer
Erfüllung dieser Obliegenheiten ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Vorlieferanten, haftet der Kunde
für sämtliche hieraus entstehenden Kosten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder Lager
der euroNAS GmbH verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden
resultierender Forderungen der euroNAS GmbH in Haupt- und Nebensache Eigentum der euroNAS GmbH. Der Kunde ist
verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ordnungsgemäß (insbesondere gegen Diebstahl,
Feuer, Wasser und Überspannung) zu versichern und der euroNAS GmbH auf Verlangen den entsprechenden
Versicherungsschutz nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an euroNAS GmbH
abgetreten.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verfügen. Im Falle
von Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde euroNAS GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren und Dritte
unverzüglich in geeigneter Form auf den Eigentumsvorbehalt der euroNAS GmbH hinzuweisen. Veräußert der Kunde die
Liefergegenstände dennoch und sollte euroNAS GmbH dem zustimmen, tritt der Kunde hiermit alle Forderungen gegen
seine Abnehmer bereits mit Vertragsschluss an euroNAS GmbH ab. Der Kunde ist verpflichtet, euroNAS GmbH alle zur
Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
5. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
5.1 Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von
14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten
gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb
von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt der Ware bzw. dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
euroNAS GmbH
Ettaler Str. 3
82166 Gräfelfing
Deutschland
E-Mail: sales@euronas.com
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa
in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was ihren Wert
beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihres Widerrufs oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
6. Haftungsbeschränkung
euroNAS GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet euroNAS GmbH nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird
oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Falle der Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit
ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss und die
vorhersehbar sind. Die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, wegen Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Rechtsmängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Bei einer Inanspruchnahme der euroNAS GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden
angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
Eine unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn es der Kunde unterlassen hat, durch dem
Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen Vorkehrungen gegen äußere Einflüsse – insbesondere
Computer-Viren oder andere Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können –
zu treffen.
7. Gewährleistung für Hardware
euroNAS GmbH gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit
zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
euroNAS GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass Erläuterungen und Beschreibungen sowohl der Hardware
als auch der Software in Handbüchern und/oder Preislisten keine Zusicherung besonderer Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde Verbraucher
im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde euroNAS GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normale Abnutzung, äußere Einflüsse
oder Bedienungsfehler entstanden sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der euroNAS GmbH
Geräte, Komponenten oder Zusatzgeräte ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass der Mangel hierauf nicht beruht.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der euroNAS GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.
Der Kunde teilt euroNAS GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Nachbesserung oder Ersatzlieferung – er wünscht.
euroNAS GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung dem Kunden zumutbar ist.
Darüber hinaus kann euroNAS GmbH die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist.
Zur Nacherfüllung wegen desselben oder eines unmittelbar zusammenhängenden Mangels stehen euroNAS GmbH innerhalb
der vom Kunden gesetzten Frist zwei Versuche zu. Nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung kann bereits nach dem
ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn dem Kunden ein weiterer Versuch innerhalb der
gesetzten Frist nicht zumutbar ist. Wurde die Nacherfüllung unter den vorgenannten Voraussetzungen verweigert,
steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt unmittelbar zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Nimmt der Kunde euroNAS GmbH aus Gewährleistung in Anspruch und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel
vorliegt oder der geltend gemachte Mangel euroNAS GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde,
sofern er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, euroNAS GmbH alle entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Die Lieferung einer ausschließlich englischsprachigen Bedienungsanleitung ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand
für den jeweiligen Markt noch nicht vollständig lokalisiert wurde. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand
generell nur in englischer Sprache verfügbar ist.
8. Gewährleistung für Software
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach Lieferung prüfen und erkennbare Mängel euroNAS GmbH unverzüglich
schriftlich anzeigen.
Für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Lieferung gewährleistet euroNAS GmbH, dass die Software im Wesentlichen
der Programmbeschreibung in den beigefügten schriftlichen Unterlagen entspricht. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne
des Bürgerlichen Gesetzbuches, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung.
Tritt ein Mangel auf, ist dieser sowie seine Erscheinungsform in einer schriftlichen Mängelanzeige so genau zu
beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. durch Vorlage von Fehlermeldungen) möglich ist und ein
Bedienungsfehler (z. B. durch Beschreibung der Arbeitsschritte) ausgeschlossen werden kann.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der euroNAS GmbH eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung. Der Kunde teilt euroNAS GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Nachbesserung oder Lieferung
einer mangelfreien Sache – er wünscht. euroNAS GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung
dem Kunden zumutbar ist. Darüber hinaus kann euroNAS GmbH die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Zur Nacherfüllung wegen desselben oder eines unmittelbar zusammenhängenden Mangels stehen euroNAS GmbH innerhalb
der vom Kunden gesetzten Frist zwei Versuche zu. Nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung kann bereits
nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn dem Kunden ein weiterer Versuch innerhalb
der gesetzten Frist nicht zumutbar ist. Wurde die Nacherfüllung unter den vorgenannten Voraussetzungen verweigert,
steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt unmittelbar zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Nimmt der Kunde euroNAS GmbH aus Gewährleistung in Anspruch und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel
vorliegt oder der geltend gemachte Mangel euroNAS GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde,
sofern ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, euroNAS GmbH alle entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist oder mit vorhandener
Anwendersoftware zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über die mit der Software ausgelieferten schriftlichen Unterlagen
und/oder die in der Software implementierte Benutzerführung bzw. Online-Hilfe hinaus oder eine Einweisung ist nur
geschuldet, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer solchen
Vereinbarung genügt die Lieferung eines Kurzhandbuchs, sofern die Parteien keine weitergehenden schriftlichen
Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer ausschließlich englischsprachigen Bedienungsanleitung ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand
für den jeweiligen Markt noch nicht vollständig lokalisiert wurde. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand
generell nur in englischer Sprache verfügbar ist.
9. Bedingungen für NFR-Versionen (Not for Resale) – nur zu Testzwecken
Die NFR-Versionen sind ausschließlich für Testzwecke und zur internen Nutzung bestimmt. Sie dürfen die NFR-Versionen
nicht verkaufen, vermieten, vertreiben oder anderweitig für kommerzielle Zwecke nutzen. Jede Nutzung der
NFR-Versionen zu kommerziellen oder geschäftlichen Zwecken ist strikt untersagt. Die NFR-Versionen können bestimmte
Einschränkungen enthalten, die ihre Nutzung und Funktionalität begrenzen. Diese Einschränkungen stellen sicher,
dass die NFR-Versionen ausschließlich zu Testzwecken eingesetzt und nicht für den Wiederverkauf oder kommerzielle
Zwecke verwendet werden.
10. Vertraulichkeit
euroNAS GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils
anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht in
irgendeiner Weise auszuwerten. Die aufgrund der Geschäftsbeziehung erhaltenen Unterlagen, Angebote, Konzepte,
Zeichnungen, Grafiken, Screendesigns, Marken, E-Mails und sonstigen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei
dürfen ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks verwendet werden.
11. Beweisklausel
In elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der euroNAS GmbH gespeicherte Daten gelten als
zulässige Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und durchgeführten Zahlungen zwischen
den Parteien.
12. Eigentumsrechte
Ohne ausdrückliche Zustimmung der euroNAS GmbH ist es dem Käufer nicht gestattet, die von euroNAS GmbH erworbenen
Waren in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft auszuführen. Darüber hinaus hat der Käufer alle
einschlägigen Exportvorschriften zu beachten, insbesondere diejenigen der deutschen Außenwirtschaftsordnung
und ggf. US-amerikanischer Vorschriften.
13. Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf aller aus den USA importierten Produkte den US-amerikanischen
Exportkontrollbestimmungen unterliegt, welche die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Hardware, Software, technischen
Datenträgern sowie unmittelbaren Produkten dieser Datenträger einschließlich zugehöriger Dienstleistungen und die
Verwendung dieser Produkte einschränken. Der Käufer verpflichtet sich, keine aus den USA stammenden Produkte oder
damit zusammenhängende Informationen oder Dokumentationen direkt oder indirekt in ein Land oder an einen Endnutzer
zu exportieren oder zu re-exportieren, sofern nicht zuvor die hierfür erforderliche Genehmigung der zuständigen
Stelle – in der Regel des US Department of Commerce oder einer entsprechenden Behörde – eingeholt wurde. Gleiches
gilt für Verwendungen durch Endnutzer, die durch US-amerikanische Vorschriften eingeschränkt sind.
Länder, für die derzeit Beschränkungen gelten, sind:
Afganistan, Kuba, Haiti, Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;
Endnutzer, für die Beschränkungen gelten:
alle Endnutzer, von denen der Käufer weiß oder vernünftigerweise annehmen muss, dass die aus den USA importierten
Produkte für die Entwicklung, Konstruktion oder Herstellung von Raketen oder Raketentechnologie, im Zusammenhang mit
Kernwaffen oder chemischen bzw. biologischen Waffen eingesetzt werden;
Verwendungszwecke, für die Beschränkungen gelten:
jede Verwendung von aus den USA importierten Produkten im Zusammenhang mit der Entwicklung, Konstruktion oder
Herstellung von Raketen oder Raketentechnologie, Kernwaffen oder Waffentechnologie oder chemischen bzw.
biologischen Waffen.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Kunde kann seine aus der Geschäftsbeziehung mit euroNAS GmbH resultierenden Rechte nur mit schriftlicher
Zustimmung der euroNAS GmbH abtreten. Eine Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist dem Kunden nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der euroNAS GmbH (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik
Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.